Impressum zur Veranstaltung Was bedeutet Impressum?

Ein Impressum (lat.: das Ein-/Aufgedruckte; Plural: Impressen) bezeichnet heute eine Herkunftsangabe von Publikationen (Autor, Herausgeber, Redaktion, Angaben über den Verlag, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr, Erscheinungsort und presserechtliche Verantwortlichkeiten).

Impressumspflicht im Internet

Bestimmte rechtliche Vorschriften versuchen den elektronischen Geschäftsverkehr zu regeln. Eine Impressumspflicht gilt auch für im Aufbau befindliche Internetseiten ( LG Aschaffenburg vom 03.04.2012 ). Bei wirtschaftliche Interessen wird stets empfohlen, die Pflichtangaben ( § 5 TMG und § 55 RStV ) selbst bei "Hier entsteht in Kürze unsere Internetpräsenz" zu machen. Hinweise finden sich z.B. bei
de.wikipedia Informationspflichten nach dem Telemediengesetz , Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung .

Beispiel: Was muss ein Arzt-Impressum enthalten? Achtung! Rechtliche Vorgaben können sich ändern. Bitte stets die aktuellen Vorschriften verwenden ...


Wie entstehen Veranstaltungsunterlagen?

Kursunterlagen werden im Wesentlichen für die Kursteilnehmer aufbereitet und erstellt. Die Ziele sind im Modulkatalog beschrieben.

Hinsichtlich der Autoren- und Urheberrechte (eigene, fremde) wird weiter unten mehr ausgeführt. UrhG § 97 behandelt den Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz und UrhG § 106 die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Es gibt vielerlei, wie z.B. den geistigen Gehalt eines Werkes, eigenpersönliche Prägung eines Werkes, wahrnehmbare Formgestaltung, Fußnotenüberflutung, Linkpersistenz, Mitmachlexikon, Autorenrechte, Urheberrecht, Nutzungsrechte, gewerblichen Rechtsschutz, Patent- und Markenrecht, Copyright, Schwellwertunterschreitung, die Folge von Lernprozessen, etische/rechtliche Zitatepflicht, usw., die beachtet werden möchten.

Für Unterrichtszwecke erlaubt der Paragraf 52a (z.Z. befristet), geringe Teile eines Werkes (z.B. einzelne Zeitschriftenartikel) für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen, in der Regel die Kursteilnehmer, auch ohne Zustimmung der Inhaber der Verwertungsrechte zugänglich zu machen.

Es gibt externen Weblinks ( z.B. zu Wikipedia-Seiten ), die auf Ergänzungen hinweisen können. Natürlich besteht kein Einfluß auf deren inhaltliche Gestaltung, Konsistenz und Haftung. Leider macht die Diffusionsgeschwindigkeit von kurzzeitig existierenden Links eine bleibende Referenzierung und Rückverfolgung schwierig. "Weltweit eindeutige, bleibende URI" können/sollen in Bibliotheken (z.B. in öffentliche, wissenschaftliche, Paragraf 52b) eingeführt werden.

Eine freizügige Verwendung ohne kommerzielle Nutzung (bei Namensnennung) wird z.B. durch Creative Commons License ermöglicht, das die Urheberpersönlichkeitsrechte beläßt und z.B. erlaubt: das Werk zu vervielfältigen, das Werk für nicht-kommerzielle Zwecke zu verwenden, das Werk zu verbreiten (gleiche Bedingungen), das Werk öffentlich zugänglich machen, das Werk zu bearbeiten. Für diese Seite gilt das Copyright , das einem Copyleft entspricht.

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Wie sieht es mit dem Haftungsausschluß aus?

Diese Seiten sind im Rahmen der Lehrveranstaltung entstanden, sind praktische, fachlich ausgerichtet (Praktikum) und sollen motivierend, informativ und hilfreich sein. Trotz aller Bemühungen, qualitativ hochwertige Informationen zur Verfügung zu stellen, kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit und Qualität gegeben werden.

Haftungsausschluß:

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Ist das eine privaten Homepage?

Bekanntlich ist der Betreiber einer privaten Homepage nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen.

Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?

Nein. Die Impressumspflicht gilt für geschäftsmäßige Telemedien, die gegen Entgelt angeboten werden. Der Betreiber einer privaten Homepage ist nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen.

Was soll ins Impressum aufgenommen werden?

Typisch enthält ein Impressum Informationen und Angaben zu Namen und der Anschrift des Betreibers, die E-Mail-Adresse, die Registernummer vom Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister und/oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Wie sieht es mit den Nutzungsrechten aus?

Sie dürfen das Werk vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen Bearbeitungen und Erweiterungen dieses Werkes zu den folgenden Bedingungen anfertigen: Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen, ohne dass der Eindruck entstehen darf, dass diese Nutzung kostenpflichtig sei. Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, ebenfalls mitteilen. Diese Lizenz lässt die Persönlichkeitsrechte von weiteren Urhebern unberührt. Als grobe Merkregeln gelten
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The   GNU General Public License (GPL) Version 2, June 1991

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